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Heiraten in Rothenburg – einige Informationen
 

Traupaare können sich in einer der schönen Kirchen Rothenburgs das Jawort geben. Pfarrer Oliver Gussmann nimmt sich für die Gastpaare Zeit und bereitet die Trauung zusammen mit ihnen vor. Ein oder zwei Traugespräche bei einem Besuch in Rothenburg sind ratsam, denn so kann der Gästepfarrer den Traugottesdienst angemessen und individuell gestalten. Gerne können auch nach vorheriger Absprache mit dem Traupfarrer Freunde und Verwandte des Paares beim Gottesdienst mitwirken (z.B. durch Lesung, Fürbitten, Segenswünsche oder musikalische Beiträge).

Für eine Trauung in Rothenburg - also entfernt von Ihrer Heimatgemeinde - sollten nur wichtige Gründe eine Rolle spielen. Denn für Ihre Trauung ist in erster Linie die Pfarrerin oder der Pfarrer der Kirchengemeinde zuständig, zu der Sie als einer der beiden Ehepartner gehören oder gehören werden (z.B. nach dem Umzug in eine gemeinsame Wohnung). Damit Pfarrer Gussmann für Sie den Traugottesdienst halten darf, müssen Sie Ihren Heimatpfarrer oder Ihre Heimatpfarrerin um einen Abmeldeschein („Dimissoriale“) bitten. Sie dürfen natürlich auch gerne den Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Heimatgemeinde mit nach Rothenburg einladen!

Bitte vereinbaren Sie Termine mit uns frühzeitig, d.h. etwa ein halbes Jahr zuvor, damit ausreichend Zeit für die Planung ist.

Wichtig sind für Ihre kirchliche Eheschließung eine Klärung folgender Punkte:

1. Als Traupaar müssen Sie beide von der Ernsthaftigkeit und Freiwilligkeit Ihres Eheentschlusses überzeugt sein. Das Ja-Wort vor Gott und zueinander gilt bis zum Lebensende. Die partnerschaftliche Beziehung in Ihrer Ehe soll in Treue, Wertschätzung und gegenseitiger Fürsorge gelebt werden. Im Traugottesdienst legen Sie dafür ein Versprechen vor Gott und der Gemeinde ab. Im Gottesdienst werden Sie für Ihre Ehe gesegnet.

2. Kirchlich getraut werden können Sie erst, wenn Sie standesamtlich verheiratet sind. Den schriftlichen Nachweis müssen Sie bei der Trauung dem Pfarrer vorlegen.

3. Wenn Ihre erste Ehe gescheitert ist und Sie geschieden wurden und ein zweites Mal heiraten möchten, suchen Sie als erstes das seelsorgerliche Gespräch mit Ihrem Heimatpfarrer oder Ihrer Heimatpfarrerin. Er bzw. sie wird Sie beraten und die erforderliche Befürwortung des Dekans einholen.

4. Mindestens einer der Traupartner muss der evangelischen Kirche angehören. Auch der nicht evangelische Partner muss mit einer kirchlichen Trauung einverstanden sein. Sie können sich in Konfessions- und Religionsfragen von Pfarrer Gussmann gerne beraten lassen.

5. Wenn Sie ein Kind haben, das noch nicht getauft ist, kann es auch bei Ihrer Trauung getauft werden.

6. Die Gebühren für eine Trauung betragen für Paare, die nicht zu einer der Kirchengemeinden Rothenburgs gehören 150,- €. Von diesem Geld bezahlen wir, was mit dem Traugottesdienst selbst und der Vorbereitung, zu tun hat (außer z.B. besonderen Blumenschmuck oder besondere musikalische Wünsche, die Sie bitte mit dem Organisten bzw. der Organistin besprechen).

7. Auch Jubiläums-Gedenkgottesdienste z.B. zu Ihrer Silberenen (25-jährigen) oder Goldenen (50-jährigen) Hochzeit können Paare bei uns feiern (hier ist der Kostenbeitrag 75,- € ab 1.7.2009 ).

Weitere Fragen können wir im Gespräch klären. Ich freue mich auf Ihr e-mail oder Ihren Anruf.

Pfarrer Oliver Gußmann


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Oliver Gussmann,  15.05.2009
© Zeuleis 2003